AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Brauerei Gold Ochsen GmbH, 89073 Ulm, Veitsbrunnenweg 3–8, nachstehend „Brauerei“ genannt.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden der Brauerei (§ 14 BGB), soweit nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich vorab zugestimmt haben. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Bestellung

Bestellungen werden rechtzeitig vor dem gewünschten Bereitstellungs-/Liefertermin erbeten. Die erteilten Aufträge werden nach Möglichkeit bestellungsgemäß und zeitnah erledigt; Voraussetzung ist die vorherige Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandates. Soweit eine Direktbelieferung vereinbart ist, erfolgt die Lieferung – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Lieferungen. Die Brauerei ist von ihrer Bereitstellungs-/Lieferpflicht befreit, solange sie oder ihre Zulieferer, wozu auch Transportunternehmen gehören, an der Auftragserfüllung ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt – insbesondere durch einen Arbeitskampf – gehindert oder zum Zwecke der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zur vorübergehenden Beschränkung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet ist. Bei Direktbelieferung hat der Kunde in derartigen Fällen die ihm von der Brauerei zugewiesenen Aushilfslieferungen anzunehmen. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer. Der Abholer setzt geschultes Fachpersonal ein, erteilt Weisungen zur Platzierung der Ware auf dem Fahrzeug und stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Bei einem Verkauf ab Rampe platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i. S. d. § 412 HGB. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.

3. Qualität – Mängelrügen

Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und bereitstellen/liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Getränke sollen frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert bzw. befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei sieben bis acht Grad Celsius. Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke, zum Bezug von fremden Getränken oder zum Rücktritt von Getränkelieferungsverträgen. Im Streitfall entscheidet die Technische Universität München – Lehrstuhl für Brau- und Getränketechnologie – in 85350 Freising (Weihenstephan) als Schiedsgutachter verbindlich über die Getränkequalität.

4. Haftungsfreistellung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird und auf deren Durchführung der Kunde vertrauen darf, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. (2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. (4) Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

5. Preise und Zahlungen

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Listenpreise der Brauerei zzgl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Forderungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt umgehend, spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug, insbesondere unpünktlicher Zahlungsweise, hat die Brauerei das Recht, Zahlung bei Abholung bzw. Anlieferung (Barzahlung) zzgl. eines angemessenen Aufgeldes zu verlangen und weitere Bereitstellungen/Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Rechnungserteilung bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis, bei Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

7. Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen; es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Dies gilt entsprechend für Leergut, das im Eigentum eines Handelspartners steht bzw. für neutrale Transportgebinde. Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Der Kunde hat das Leergut umgehend, spätestens innerhalb von sechs Monaten, in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzubringen oder zurückzugeben. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften zzgl. Mehrwertsteuer. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Leergut nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten zurückgenommen. Der Kunde erhält von der Brauerei auf Anforderung eine Abrechnung/Aufstellung über die Entwicklung der Leergutsalden (Leergutabrechnung). Diese gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Leergutabrechnung schriftlich widerspricht. Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zu Wiederbeschaffungspreisen für neues Leergut abzüglich 50 % Abzug neu für alt unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Berechnung werden die sich aus den Leergutabrechnungen/-aufstellungen ergebenden Fehlmengen zugrunde gelegt. Bei Rücknahme von Getränken muss das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens noch acht Wochen betragen; andernfalls wird nur der Pfandwert zzgl. Mehrwertsteuer erstattet.

8. Abrechnungen

Der Kunde hat Saldenbestätigungen, Aufstellungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung, Aufstellung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

9. Nutzungsverhältnisse

Der Kunde verpflichtet sich, ihm überlassene Gegenstände auf eigene Kosten zu betreiben und zu warten sowie schonend und sachgerecht zu behandeln; insbesondere Wartungs- und Reparaturaufträge an elektrischen Kühlanlagen gibt der Kunde unmittelbar einer geeigneten Fachfirma, z. B. dem Lieferanten (Kundendienst), in Auftrag. Verlorengegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände sind vom Kunden unverzüglich durch gleichwertige zu ersetzen und in das Eigentum der Brauerei zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände ausreichend gegen Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Einbruchsdiebstahl, Hagel, Wasser- und Leitungswasserschäden zu versichern, bei Neuware ist zum gleitenden Neuwert zu versichern. Für den Fall der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, der Brauerei dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ihr unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden und etwa hierdurch entstehende Kosten zu übernehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Brauerei zu verfügen, insbesondere die Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen. Bei Pflichtverstößen kann die Brauerei von dem Kunden verlangen, die Gegenstände in gutem Zustand zurückzugeben. Stattdessen kann sie auch verlangen, die Gegenstände zum Zeitwert zzgl. Mehrwertsteuer käuflich zu übernehmen, wodurch das zugrundeliegende Nutzungsverhältnis ebenfalls beendet wird; dies gilt nicht für Existenzgründer. Zur Ermittlung des Zeitwertes wird ab dem Datum der Zurverfügungstellung für Wertminderung monatlich ein Satz von 1 % des Nettoanschaffungspreises in Ansatz gebracht. Die Rückgabe der Gegenstände ist eine Bringschuld. Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so schuldet er der Brauerei ein Nutzungsentgelt, jeweils gerechnet auf einen vollen Monat, in Höhe von monatlich 1 % des Nettoanschaffungspreises zzgl. Mehrwertsteuer; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Um einen fachgerechten Ausbau zu gewährleisten, wird der Kunde in der Regel die von der Brauerei benannte Fachfirma beauftragen.

10. Sonstiges

Für Existenzgründer beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Finanzierungen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins (EZB). Verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kunden haben, z. B. Zwangsvollstreckung oder Verwertung von Sicherheiten, und die Erlangung eines Kredits erschweren. Auch wiederholt geübte Nachsicht, insbesondere vorübergehende Erleichterungen bei Vertragsverpflichtungen des Kunden, gewähren für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeuten keine Duldung von Verstößen oder Säumnissen und keine stillschweigende Abänderung des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Brauerei. Mehrere Kunden sind bezüglich der sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner. Für Warenschulden haftet jeder Kunde in vollem Umfang, auch wenn die Bestellung nur von einem von ihnen oder von einem Wirtschaftsstellvertreter aufgegeben wurde. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Bestimmt die Brauerei insbesondere bei Fälligstellung einer Forderung für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender, so gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte ist möglich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, der Verwendung seiner Daten jederzeit zu widersprechen. Zudem ist er berechtigt, Auskunft der bei der Brauerei gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die ausführliche Datenschutzerklärung der Brauerei ist unter https://goldochsen.de/datenschutz einsehbar. Mit Kunden im Ausland wird die Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm. Die Brauerei kann den Kunden auch an dessen Gerichtsstand verklagen.

Brauerei Gold Ochsen GmbH, Veitsbrunnenweg 3–8, 89073 Ulm

(Stand: Mai 2018)

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